Aufenthaltserlaubnis
Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen können sich in Deutschland aufhalten und
arbeiten. Im Unterschied zur Niederlassungserlaubnis ist die Aufenthaltserlaubnis befristet
und an einen bestimmten Zweck gebunden.
Für Personen mit Aufenthaltserlaubnis gilt
der uneingeschränkte Zugang zu Sozialleistungen.
Im Übergangsmanagement wird geprüft, ob eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt. Für alle Themen gelten die Voraussetzungen und Informationen wie für leistungsberechtigte EU-Bürger:innen.