Duldung
Im Strafvollzug häufig anzutreffen ist die Duldung. Diese
bedeutet, dass eine Person eigentlich ausgewiesen werden soll, aber Gründe vorliegen,
die zum gegenwärtigen Zeitpunkt dagegensprechen. Dazu zählt auch eine
Inhaftierung.
Wesentlich ist die
Aktualität der Dokumente. Die Frage ist also nicht nur, ob eine Duldung vorliegt, sondern
auch, bis zu welchem Zeitpunkt diese ausgestellt ist. Informationen dazu, wie eine Duldung
verlängert werden kann, gibt das Land Berlin.
- Informationen des Landes Berlin: Bescheinigung über die Duldung verlängern
- Informationsverbund Migration und Asyl
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