Niederlassungserlaubnis
Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen können sich unbefristet in Deutschland
aufhalten und arbeiten.
Für Sie gilt der uneingeschränkte Zugang zu
Sozialleistungen.
Im Übergangsmanagement wird geprüft, ob eine Niederlassungserlaubnis vorliegt. Für alle Themen gelten die Voraussetzungen und Informationen wie für leistungsberechtigte EU-Bürger:innen.