Ob eine Integration möglich ist und in welche Richtung die Bemühungen seitens der betreuenden Personen gehen sollten, hängt im Wesentlichen davon ab, welchen Aufenthaltsstatus eine Person hat, bzw. ob einer vorliegt.
Er ist der rechtliche Rahmen  für alle übergangsrelevanten Fragestellungen. 

  • Ist eine Person bleibeberechtigt?
  • Welche Leistungen kann eine Person empfangen?
  • Ist sie berechtigt zu arbeiten?
Vorgehen im Berliner Übergangsmanagement 
  • An erster Stelle der Betreuung steht daher herauszufinden, welchen Status eine inhaftierte Person hat. Dieser muss für den aktuellen Zeitpunkt belegt sein. Die Auskunft der Inhaftierten reicht nicht aus. 
    Ist dieser nicht bekannt, besteht die Möglichkeit, dass sich Dokumente in der Hauskammer befinden. Können keine Dokumente ausfindig gemacht werden, muss die Auskunft beim BAMF oder beim LEA  angefragt werden. 
  • Info: Innerhalb der Haft hat der Aufenthaltsstatus mitunter etwas weniger Gewicht, weil eine Teilnahme an Maßnahmen (z.B.  der Bundesagentur für Arbeit ) mitunter möglich ist, auch wenn kein Titel vorliegt. Genaue Informationen dazu erhalten Sie durch die Resoberater:innen. 
  • Informationen darüber, welche Behörde bei welchem Status zuständig ist, erhalten Sie in der Abteilung für Soziale Arbeit oder Trägern der Freien Straffälligenhilfe. 
Was ist ein Aufenthaltstitel? 

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) legt fest, wer sich unter welchen Voraussetzungen in Deutschland aufhalten darf.

Es wird unterschieden zwischen

  • Unionsbürger:innen, die Freizügigkeit genießen und 
  • Personen, die aus Drittstaaten stammen, also weder aus der EU noch Island, Liechtenstein, Norwegen oder aus der Schweiz (EFTA-Staaten). Sie benötigen zum Aufenthalt einen Aufenthaltstitel.

Welche Aufenthaltstitel gibt es

! Aufenthaltsgestattung und Duldung sind KEINE Aufenthaltstitel

  • Die Aufenthaltsgestattung wird Asylsuchenden für die Dauer des Asylverfahrens gewährt.
  • Bei einer Duldung besteht weiterhin die Ausreisepflicht, die lediglich aufgeschoben ist.
Links und Informationen zum Aufenthaltsstatus  

 

 

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Ausreisepflichtig (inkl. Duldung)  Aufenthaltsberechtigt       ASYL