Vorgehen im Berliner Übergangsmanagement
- An erster Stelle der Betreuung steht daher herauszufinden, welchen Status eine inhaftierte Person hat. Dieser muss für den aktuellen Zeitpunkt belegt sein. Die Auskunft der Inhaftierten reicht nicht aus.
Ist dieser nicht bekannt, besteht die Möglichkeit, dass sich Dokumente in der Hauskammer befinden. Können keine Dokumente ausfindig gemacht werden, muss die Auskunft beim BAMF oder beim LEA angefragt werden.
| EU-Bürger:in | Niederlassungserlaubnis | Aufenthaltserlaubnis |
