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Übergangsthema Gesundheit
Die Bewältigung der Herausforderungen nach einer Entlassung ist auch bei körperlicher und geistiger Gesundheit eine immense Aufgabe, vor allem für Menschen, die keinen geklärten Aufenthaltsstatus haben. Liegen gesundheitliche Probleme, eine psychische Erkrankung oder eine Suchtproblematik vor, haben diese nach der Entlassung in der Regel erste Priorität.
Vorgehen im Berliner Übergangsmanagement
- An erster Stelle der Betreuung steht herauszufinden, ob und für welche Gesundheitsleistungen eine Zugangsvoraussetzung besteht, dies hängt auch davon ab, welchen Status eine inhaftierte Person hat und welche Behörde vor der Inhaftierung zuständig war: Jobcenter (Leistungen nach dem ALG II) oder das Sozialamt (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Eingliederungshilfe etc.)
- Bei Unsicherheiten kann das LEA , die Resoberatung Träger des Übergangsmanagements oder Suchtberatungsstellen Auskunft geben.
- Ein Merkblatt über die Sozialversicherung der Gefangenen kann in der Abteilung für Soziale Arbeit in den Anstalten angefragt werden.
- Informationen zum Thema Gesundheit auf dem Netzwerkportal
- Informationen zu Suchterkrankungen und Substitution in Haft
Klärung Krankenkasse
- Elementar ist die Frage, ob die Person, die aus der Haft entlassen wird, über einen Krankenversicherungsschutz verfügt
- Besteht ALG II Anspruch, besteht auch ein Versicherungsschutz ab Leistungsbeginn
- Besteht Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG, wird die Versorgung über das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt, die Versorgung kann jedoch sehr eingeschränkt sein. Schwangere und Mütter haben Anspruch auf medizinische Versorgung und Geburtshilfe.
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Nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland haben Geduldete Anspruch auf reguläre Gesundheitsleistungen nach § 23 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit § 264 Abs. 2 SGB V.
Entlassungscheckliste Erwachsenenvollzug
Informationen für Menschen ohne Krankenversicherung
