Dokumente liegen nicht vor 


Liegt keine aktuelle Duldung vor, sollten die Bemühungen darauf fokussiert sein, gültige Dokumente zu beschaffen. 
Zuständig ist das das Landesamt für Einwanderung.

  • Im Vollzug kann folgende Kontaktliste verwendet werden
  • weitere Informationen oder Ansprechpartner:innen?
Duldung abgelaufen


Die Klienten wissen häufig, dass sie im Besitz einer Duldung sind und dass diese abgelaufen ist (auch wenn Dokument nicht vorliegt)

  •  Frühzeitige Kontaktaufnahme zum LEA, um eine persönliche Vorstellung nach der Entlassung zu vereinbaren. 
  • Wichtig, damit beispielsweise AsylbL ausgezahlt werden. Häufig reicht den Ämtern schon die Vorlage eines Termins beim LEA, auch wenn dieser erst in einigen Wochen ist. Ohne Termin oder „Beweis“ der Kontaktaufnahme zum LEA (E-Mail Ausdruck o.ä.) ggf. keine Auszahlung von Leistungen
Duldung liegt nicht vor, aber ist generell noch gültig

 

  • Die Duldung liegt evtl. physisch nicht vor (verloren o.ä.), ist aber noch gültig: Wenn die Klien:innen über den Stand und Verbleib ihrer Duldung nicht mehr Bescheid wissen, kann das LEA Auskunft geben. 
  • Eine sehr (!) frühzeitige Kontaktaufnahme ist wichtig. Eine noch gültige Duldung kann neu ausgestellt und in die Haft geschickt werden. Dies kann die Anbindung des Klienten/der Klientin sehr erleichtern.