Aufenthaltserlaubnis

Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen können sich in Deutschland aufhalten und arbeiten. Im Unterschied zur Niederlassungserlaubnis ist die Aufenthaltserlaubnis befristet und an einen bestimmten Zweck gebunden. 
Für Personen mit Aufenthaltserlaubnis gilt der uneingeschränkte Zugang zu Sozialleistungen. 

Im Übergangsmanagement wird geprüft, ob eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt. Für alle Themen gelten die Voraussetzungen und Informationen wie für leistungsberechtigte EU-Bürger:innen.