Übergangsthema Gesundheit 

Die Bewältigung der Herausforderungen nach einer Entlassung ist auch bei körperlicher und geistiger Gesundheit eine immense Aufgabe.
Liegen gesundheitliche Probleme, eine psychische Erkrankung oder eine Suchtproblematik vor, haben diese nach der Entlassung in der Regel erste Priorität.

Vorgehen im Berliner Übergangsmanagement 

 

Krankenversicherungsschutz

 

  • Elementar ist die Frage, ob Person, die aus der Haft entlassen wird, über einen Krankenversicherungsschutz verfügt
  • Besteht ALG II Anspruch, besteht auch ein Versicherungsschutz ab Leistungsbeginn. 
  • Krankenversicherungsschutz in Deutschland
Eingliederungshilfe 
Entlassungscheckliste Erwachsenenvollzug

 

Informationen für Menschen ohne Krankenversicherung 

 

Suchterkrankungen und Substitution

 
Zuständigkeiten und Gremien

In der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird das Thema durch den Fachreferenten Robin Walborn vertreten, der für alle Abstimmungen zum Thema verantwortlich ist und den internen Arbeitskreis "Koordination Drogen- und Suchthilfe" leitet.
Unter der Leitung der Senatsverwaltung für Gesundheit tagt zudem der Arbeitskreis Haft, in dem unter anderem Standards für Sucht- und Drogenberatung in Haft formuliert werden. 

Substitution

Wenn eine Substitution erforderlich ist, erfolgt diese nach den selben Standards wie außerhalb des Vollzuges. 
Die entsprechenden Medikamente werden - auch unter Berücksichtigung von eventuellem Beikonsum - verordnet und die Einnahme überwacht. 
In den Anstalten gibt es eigene Substitutionsbereiche und es findet eine psychosoziale Betreuung durch den Sozialdienst statt. 
Im Rahmen der Behandlung finden regelmäßige Abstinenzkontrollen statt.

Wie geht es weiter nach der Haft? 

In Zusammenarbeit mit dem medizinischen Dienst, dem Sozialdienst und ggfs. mit freien Trägern wird  darauf hingewirkt, dass die Behandlung und Substitution nach der Entlassung fortgesetzt wird. 

Anlaufstellen